Praxis Frers
Hausärzte für Eberstadt und Weinsberg

"Kleine" Chirurgie"

Unter der sog. “kleinen Chirurgie“ versteht man Leistungen aus dem Fachgebiet Chirurgie, die vom Hausarzt erbracht werden können. Allerdings ist dieses Spektrum alles andere als klein. So gehören hierzu die Versorgung von akuten Verletzungen, die Nachsorge nach größeren, im Krankenhaus durchgeführten Operationen, die Behandlung chronischer Wunden, aber auch die Durchführung von speziellen Eingriffen (natürlich unter lokaler Betäubung) durch den Hausarzt hierzu.

 

Bild von Ozkan Guner aus Unsplash



Ebenso wichtig ist die Wundversorgung nach größeren chirurgischen Eingriffen, die in einer Klinik erbracht wurden. Seit einigen Jahren werden immer mehr Operationen – nicht zuletzt wegen des Kostendrucks, der auf den Kliniken lastet - ambulant durchgeführt, was zur Folge hat, dass die Nachsorge wie z.B. das Entfernen von Drainagen oder der Wechsel komplexerer Verbände durch den Hausarzt erbracht werden müssen.
Das Spektrum der akuten Verletzungen, die es in einer Hausarztpraxis zu versorgen gilt ist riesig. Schnitt- Schürf-, Biss- und Quetschwunden gehören genauso zum Alltag, wie Verbrühungen oder Verbrennungen. Aber auch der „umgeknickte“ Finger oder das verdrehte Sprunggelenk sind an der Tagesordnung. Knochenbrüche werden überwiegend in einer Klinik versorgt, jedoch gehört auch das Anlegen eines (provisorischen) Gipsverbandes zum Repertoire einer Hausarztpraxis.


Typische “kleine“ Operationen, die in jeder Hausarztpraxis durchgeführt werden sind beispielsweise:


  • Abszessspaltung
  • Entfernung/Probeentnahme von Hauttumoren
  • Warzenentfernungen
  • Emmert-Plastik bei eingewachsenen Zehennägeln
  • Entlastung von Perianalvenenthrombose


Vor einem geplanten Eingriff ist eine umfassende Aufklärung unumgänglich, in denen Sie über die möglichen Risiken und Nebenwirkungen, aber auch über mögliche Alternativen informiert werden. Auch kommt es immer wieder vor, dass einem Patienten aufgrund seiner Nebenerkrankungen oder der Schwere des Befundes nicht zur ambulanten Versorgung durch den Hausarzt geraten werden kann. In diesem Fall erfolgt dann die Überweisung zu einem geeigneten Facharzt oder die Einweisung in eine Klinik.